Quelle siehe Impressum
1.
Eignet sich die Unterbodenabsaugung für jedes
Gebäude?
ANTWORT: ja, sie eignet sich für alle Bestandsbauten, auch für Gebäude mit Hanglage (Zweipunkteabsaugung)
2.
Verhindert die Unterbodenabsaugung auch Schimmel
an Kellerwänden?
ANTWORT: ja, in bestimmten Fällen kann die Unterbodenabsaugung durch den Trocknungseffekt Schimmel an Kellerwänden reduzieren bzw. verhindern
3.
Die Bodenplatte ist ja oberseitig mit einem
Feuchteschutz versehen, die bei der Installation bei der Kernbohrung durchbohrt
wird. Kann es hier zu einem ungewollten Wassereintritt kommen?
ANTWORT: Bisher wurde dieser Effekt noch nicht beobachtet, wenngleich er möglich ist. In Schweden wurden mehrere tausend Gebäude mit einer Unterbodenabsaugung versehen und
dabei dieser Nachteil ebenfalls noch nicht beobachtet. Durch die permanente Absaugung wird vorteilhafterweise stetig Erdfeuchte entfernt.
4.
Kann es durch die Unterbodenabsaugung und
Trocknung des Erdreichs unter der Bodenplatte zu Rissen am Gebäude,
insbesondere Fundament, kommen?
ANTWORT: Gebäude werden auch in trockenen Gebieten gebaut und die Baumaterialien müssen ebenfalls hier beständig sein. Ein Trocknungs-Effekt mit Rissbildung wurde noch nicht beobachtet, aber auch noch nicht
systematisch untersucht. Bäume können jedoch zum Austrocknen von Böden führen und Gebäuderisse verursachen.
5.
Gibt es eine Garantie auf die
Unterbodenabsaugung dahingehend, dass stets 300 Bq/m3 in den
Wohnräumen unterschritten werden?
ANTWORT: In nahezu allen Fällen mit einer Radonturbine als Absaugmodul wurde nach dem Betrieb einer Unterbodenabsaugung dieser Referenzwert unterschritten. Das Bay. Landesamt für Umweltschutz in Augsburg
empfiehlt allerdings seriösen Firmen eine derartige Garantie nicht zu geben (Ausbildungsunterlagen zur Radonfachperson).